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DVS - Stellungnahme der Südwest Finanz Vermittlung AGs

Derzeit erhalten ein paar wenige Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften erneut ein Anschreiben eines sogenannten Anlegerschützers, namentlich vom DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. Die Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften haben hierzu eine kurze Stellungnahme verfasst, die Sie hier abrufen können.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Serviceteam der Südwest Finanz Vermittlung AGs gene zur Verfügung.

Der Vorstand

(Mitteilung vom 28.09.2012)

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Mitteilung vom 02.12.2010

Warnung vor unseriösen Anlegerschützern. Aktuell: die „Stiftung Deutscher Anlegerschützer“

Die sogenannte „Stiftung Deutscher Anlegerschützer“ (im Folgenden mit „SDA“ abgekürzt) versendet derzeit irreführende Rundschreiben, u.a. auch an ein paar wenige Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften. Schreiben dieser Art sind uns nicht unbekannt.

Bezweckt ist in der Regel die unerbetene Erzeugung eines mutmaßlichen Beratungsbedarfs bei Privatinvestoren, gleich ob bei Investitionen in Immobilien, Wertpapieren oder Unternehmensbeteiligungen. Hinter dieser Anschreibekampagne steckt in der Regel das Ziel, Anleger mittels standardisierter und hinlänglich bekannter „Informationen“, die künstlich Ängste und Verunsicherung schüren sollen, zu einem Mandat zu bewegen.

Hintergrund für diese recht aggressive Vorgehensweise ist die wirtschaftliche Attraktivität für auf solche Fälle spezialisierte Anwaltskanzleien. Es lässt sich gerne eine unbestimmte Vielzahl an Mandaten mit vergleichweise hohen Streitwerten generieren, die zumeist in einem schriftlichen Verfahren in stets gleicher zeitsparender Weise bearbeiten lassen. Eine ernstzunehmende Betreuung der Mandaten bleibt in der Regel aus, persönliche Kontakte zwischen Mandant und Anwalt bleiben nicht selten die Ausnahme.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Öffentlichkeit in der Vergangenheit bereits über die “SDA“ informiert und u.a. erklärt, dass dieser angebliche Anlegerschutz-Verein „eine dubiose Interessengemeinschaft ist“[1].

Träger der „SDA“ ist der „Deutsche Verbraucherschutzring“, über den wir Sie bereits im Oktober 2009 informiert hatten, nachdem dieser sich damals mit derselben Methode der Anleger-Verunsicherung durch Serienbriefe u.a. auch an Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften gewandt hatte.

Hinter dem „Deutschen Verbraucherschutzring“ stehen wiederum sogenannte „Vertrauensanwälte“, die ihre Beratung aufdrängen, um Mandanten zu gewinnen, d.h.: um Geld zu verdienen. Die Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften vermuten, dass hinter den „Vertrauensanwälten“ sowohl der „SDA“ als auch des „Deutschen Verbraucherschutzringes“ wiederum die Rechtsanwälte der Kanzlei PWB  mit Sitz in Jena stecken.

Zu dieser Vermutung führen u.a. drei Motive:

  1. Im aktuellen Anschreiben der „SDA“ heißt es:
    „Die Stiftung Deutscher Anlegerschutz arbeitet ausschließlich mit langjährig erfahrenen und sehr erfolgreichen Anlegerschutzexperten zusammen. So hat einer der sehr erfolgreichen Kanzleien […] allein im Jahr 2010 über 100 erst- und zweitinstanzliche Verfahren […] im Kapitalanlageschadenfall Phoenix Kapitaldienst […] erstritten.“ Gleichzeitig ist auf der PWB-Website folgendes nachzulesen: „Über 100 positive Urteile gegen die EDW wurden für Phoenix-Anleger erstritten.“ Eine Verbindung zwischen der „Stiftung Deutscher Anlegerschutz“ und der Kanzlei PWB zu vermuten ist daher nicht fernliegend.
  2. Auf der Homepage des „Deutschen Verbraucherschutzring“, zu der die „SDA“ zugehörig ist, wird die Kanzlei PWB Rechtsanwälte als „Partner“ genannt.
  3. Desweiteren lässt sich feststellen, dass sowohl die „SDA“, als auch der „Deutsche Verbraucherschutzring“ als auch die Kanzlei PWB ihre Kontoverbindung bei der Volksbank Saaletal e.G. haben.

Über diese Verbindungen hatte kürzlich die Wochenzeitung ?Die Zeit‘ berichtet. Den entsprechenden Artikel können Sie unter dem Link http://www.zeit.de/2010/43/F-Geldanlage-Anwalt [2] abrufen.

Weiter ist die schriftliche Mitteilung der "SDA" zur Herkunft Ihrer Daten falsch. Vorgeblich sollen Ihre Daten dem Handelsregister des Registergerichts München entnommen worden sein, obschon alle drei Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften beim Registergericht Freiburg i. Br. angemeldet sind. Vermutlich handelt es sich hier lediglich um einen Bearbeitungsfehler, als das Anschreiben von einer anderen betroffenen Anlagegesellschaft auf die Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften "umgeschrieben" wurde.

Im vorliegenden Fall geht es uns darum, Sie mit der gebührenden Transparenz über eine erneute Kampagne seitens eines dubiosen Anlegerschützers zu informieren – in diesem Fall der „Stiftung Deutscher Anlegerschutz“. Nach unseren bisherigen Erfahrungen mit Interessengemeinschaften lässt das Angebot an den Anleger erneut eine unseriöse Mandatsbeschaffungsmaschine für Rechtsanwälte vermuten und ist daher mit Vorsicht zu genießen.

Halten Sie es nach eingehender Recherche für erforderlich, sich Rechtsrat zu beschaffen, dann empfehlen wir regelmäßig von einer Beratung bei Rechtsanwälten, die sich Mandate mittels Rundschreiben beschaffen möchten, abzusehen, da diese nicht selten eine auf den individuellen Fall maßgeschneiderte Beratung erst gar nicht anbieten können.

Insofern ist uns ein Sachverhalt bekannt geworden, dass ein Anleger unserer Gesellschaft, nachdem die Versprechungen seines Rechtsanwalts sich nicht einstellten, sich weigerte, die Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Er fühlte sich durch arglistige Täuschung in das Mandatsverhältnis „hineingedrängt“. Sein Rechtsanwalt erhob daraufhin Klage auf Zahlung seines Honorars. Der Ausgang des Verfahrens ist uns nicht mehr bekannt, hingegen könnten sich auch solche Verfahren zukünftig häufen.

Zuletzt schließen wir mit der Empfehlung für Sie und die Eigentümer einige wenige Minuten im Internet zu verbringen. Unter Schlagbegriffen wie „Mandantenfang“, „Abzocke durch Rechtsanwälte“ etc., zum Teil unter dem Namen eines einzelnen Rechtsanwalts lassen sich leicht sehr kritische objektiv-neutrale Beiträge zu dem Thema finden, manchmal auch eine schlichte Warnung von Verbraucherschutzbehörden vor einzelnen Anwälten.

Sind Sie von einer solchen Anschreibeaktion betroffen? Wir stehen Ihnen gerne mit Hilfe und Ratschlag zur Verfügung. Sollten Sie gegen das an Sie gerichtete Anschreiben der „Stiftung Deutscher Anlegerschutz“ Beschwerde bei der Verbraucherschutzzentrale Thüringen einlegen wollen, dann unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Kontaktieren Sie uns: service(at)suedwestrentaplus.de oder telefonisch: 07544 / 976 - 270

Ihre Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften

 

[1] www.vzth.de/UNIQ125665268228867/linkpdf?unid=430171A
[2] Disclaimer: Wir haben auf Seiten der Internetpräsenz der Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Zum Zeitpunkt der Linksetzung waren für uns keine unzulässigen Inhalte erkennbar. Wir, die Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften, betonen ausdrücklich, keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten zu haben. Deshalb distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Website und machen uns deren Inhalte nicht zu Eigen. Stand: 01. Dez. 2010.

 

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Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften erzielen bei der Abwehr unseriöser Mandantenakquise Erfolg

Mit Urteil vom 08.12.2008 (AZ 2 O 91/07) hat das Landgericht Ellwangen der in Dortmund ansässigen Anwaltskanzlei „Engler & Collegen“ sowie dem Inhaber der ebenfalls in Dortmund ansässigen Firma „Informa Interessensgemeinschaft geschädigter Kapitalanleger“, Detlef Betzer, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 verboten, an Anleger von drei Anlagegesellschaften unaufgefordert in jeglicher Form sowie Art und Weise heranzutreten und Anlegern den Ausstieg aus der Gesellschaft oder die Prüfung von Schadensersatzansprüchen empfehlen zu lassen. >> mehr

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Südwest Finanz Vermittlung AG und Dritte AG erwirken vor dem II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bedeutendes Resultat

Mit Beschluss vom 09.02.2009 hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 31.01.2008 abgelehnt. Somit sind die Urteile des OLG München (AZ 6 U 4642/06) bzw. des LG München I (AZ 32 O 3741/06), welche zu Gunsten der Südwest Finanz Vermittlung AG und Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG ergangen sind, rechtskräftig.

Der Beschluss des BGH war erforderlich, nachdem das OLG München im Rahmen der vorbenannten Entscheidung die Revision zum BGH nicht zugelassen hat. Ursprünglich hatte ein von der Anwaltskanzlei Lachmair & Kollegen vertretener Anleger gegen die Südwest Finanz Vermittlung AG und Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG auf Rückerstattung der von ihm geleisteten Einlagen geklagt. >> mehr

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