
Was ist eine stille Gesellschaft?
Die stille Gesellschaft ist in Deutschland bereits seit dem Mittelalter bekannt. Mit dem Handelsgesetzbuch von 1897 (HGB §§230 ff.) wurden dann die noch heute gültigen Kriterien für eine stille Gesellschaft normiert. Nicht nur in Deutschland, sondern in fast allen westlichen Nachbarländern wie Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Schweden sind vergleichbare Gesellschaftsformen zu finden. Die Merkmale sind im wesentlichen mit denen des deutschen Rechts vergleichbar.
Welche Chancen und Risiken gibt es bei einer Unternehmensbeteiligung?
Durch die Unternehmensbeteiligung werden Sie zum Mitunternehmer. Unter dem Gesichtspunkt der Mitunternehmerschaft könnte dies im Extremfall bedeuten, dass das eingezahlte Kapital einem Totalverlustrisiko unterliegt. Daher darf die Beteiligung an einer Gesellschaft nicht mit einer bankmäßig gesicherten Vermögensanlage gleichgesetzt werden. Auch besteht bei einer Beteiligung kein Anspruch auf feste Verzinsung des eingebrachten Kapitals.
Parallel bedeutet die Mitunternehmerschaft für Sie, dass Sie am Gewinn und Verlust des Unternehmens, am Gesamtvermögen, am Firmenwert sowie an den stillen Reserven beteiligt sind. Eine abschließende Aufzählung einzelner Chancen und Risiken wird an dieser Stelle nicht vorgenommen. Diesbezüglich verweisen wir auf die genaue Darstellung im Emissionsprospekt.
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Welche Rendite kann erzielt werden?
Auch hier gilt der Grundsatz der Mitunternehmerschaft. Die Rendite Ihres eingesetzten Kapitals bewegt sich in der Bandbreite der unternehmerischen Möglichkeiten. Wir investieren direkt in Sach- und Substanzwerte: in Immobilien und Wertpapiere/Aktien, optional in Private Equity. Damit wollen wir eine über-
durchschnittliche Rendite erzielen. Als Mitunternehmer partizipieren Sie an den erwirtschafteten Gewinnen aus Mieteinnahmen, Aktiendividenden und Kursgewinnen. Zusätzlich sind Sie an den stillen Reserven (Differenz zwischen Bilanzwert und Verkehrswert der Investitionen) des Unternehmens beteiligt. Sach- und Substanzwerte unterliegen nicht dem Inflationsrisiko wie Geldwerte – sie sind inflationsgeschützt.
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Um welche Einkunftsart handelt es sich bei einer atypisch stillen Beteiligung?
Der atypisch stille Gesellschafter wird vom Ertragsteuerrecht als „Mitunternehmer" behandelt. Als Mitunternehmer im einkommen-steuerrechtlichen Sinne (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) wird derjenige angesehen, auf dessen (Mit-)Rechnung, (Mit-)Verantwortung und (Mit-)Gefahr ein Unternehmen geführt wird. Somit erzielt der atypisch stille Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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Was ist das Agio?
Das Agio (= Aufgeld) ist eine so genannte Eintrittsgebühr, die handelsüblich in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme bei Abschluss fällig wird. Das Agio zählt nicht zum Beteiligungskapital.
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Kann vorzeitig gekündigt werden?
Gemäß Gesellschaftsvertrag ist während der abgeschlossenen Mindestvertrags-laufzeit das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Die Beteiligung kann erstmals unter Beachtung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, in welchem die Mindestvertragsdauer abläuft.
Grundsätzlich entnehmen Sie bitte die ausführlichen Kündigungsbestimmungen dem Ihrer Beteiligung zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag.
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Welche Voraussetzungen müssen für eine Zahlungsfreistellung/-reduzierung vorliegen? Sind Nachweise erforderlich?
Gründe für eine vorübergehende Zahlungsfreistellung/-reduzierung sind Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit über eine ununterbrochene Dauer von sechs Wochen hinaus, Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Wehr- und Zivildienst oder Aufnahme eines Vollzeitstudiums.
Ein schriftlicher Nachweis von behördlicher Seite oder sonstigen entsprechenden Institutionen ist zur Gewährung einer Zahlungsfreistellung erforderlich. Nach Ablauf von sechs Monaten ist der Nachweis jeweils neu zu erbringen.
Wie und zu welchem Zeitpunkt wird das Auseinandersetzungsguthaben am Ende der Vertragslaufzeit berechnet?
Für die Feststellung der Höhe des Auseinandersetzungsguthabens ist der auf den Zeitpunkt des Ausscheidens fallende Jahresabschluss zugrunde zu legen. Grundlage für die Bestimmung des Guthabens ist der Auseinandersetzungswert im Verhältnis der Einlage des atypisch stillen Gesellschafters zur Summe aller Einlagen einschließlich des Grundkapitals der Aktionäre.
Der atypisch stille Gesellschafter erhält einen Anteil an den auf die Gesamtheit der atypisch stillen Gesellschafter entfallenden Beteiligungen an dem seit seinem Beitritt in dem Unternehmen der Inhaberin gebildeten Vermögen, an den stillen Reserven der bilanzierten materiellen Wirtschaftsgüter und am Geschäftswert der Inhaberin. Als Anfangsvermögen wird das bilanzierte Vermögen zum 31.12. des Beitrittsjahres zugrunde gelegt.
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Welche Auszahlungsmodi gibt es?
Nach Ablauf der Laufzeit bestimmen Ihre persönlichen Wünsche die Art der Auszahlung. Zur Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens können Sie zwischen mehreren Möglichkeiten wählen, entweder in einer Summe oder die anteilige Kündigung (Teilkündigung/Herabsetzung der Beteiligungssumme) des Auseinandersetzungsguthabens. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit einer gewinnunabhängigen Entnahme in Höhe von 20 % des saldierten Kapitalkontos des Vorjahres.
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