
Bürgerentlastungsgesetz - Ihr Rechner
Seit dem 01.01.2010 gilt das Bürgerentlastungsgesetz (BEG). Damit können ab 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegevesicherung künftig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, und zwar in voller Höhe. Die Beträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Welche Auswirkungen das BEG für Sie hat, können Sie sich mittels des nachstehenden Rechners anzeigen lassen. Klicken Sie unten auf "Bürgerentlastungsrechner".
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