
Sehr geehrte(r) Anleger(in).
Erneut hat sich eine so genannte Interessengemeinschaft mit einem mittlerweile bekannten, standardisierten ?Informations'-Schreiben an Anleger gewendet.
In Ihrem Interesse möchten wir in der gebotenen Kürze zu diesem Schreiben Stellung beziehen:
Das gegenwärtige Anschreiben stammt vom „Institut für geschädigte Kapitalanleger“, Dortmund. Unter anderem erklären die dahinter stehenden Verfasser, dass die atypisch stille Beteiligung der Südwest Finanz Vermittlung Dritten AG nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet sei. Diese Aussage ist nach wie vor falsch.
Am 11.05.2007 hat das Landgericht Stuttgart in einem Schlussurteil entschieden, dass atypisch stille Beteiligungen zur Altersvorsorge geeignet sein können (AZ.: 8 O 170/06 LG Stuttgart). Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung zum Schlussurteil des Landgerichts Stuttgart.
Im Interesse der Anleger bleiben wir an dem Thema dran und halten Sie diesbezüglich selbstverständlich auf dem Laufenden.
Für Fragen steht Ihnen das Service-Team der Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Koterzyna
Vorstand
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