
Das Landgericht Ellwangen hat mit Urteil vom 08. Dezember 2008 (AZ 2 O 91/07) dem Inhaber der in Dortmund ansässigen Firma „Informa Interessensgemeinschaft geschädigter Kapitalanleger“, Detlef Betzer, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro verboten, an Anleger von drei Anlagegesellschaften unaufgefordert in jeglicher Form sowie Art und Weise heranzutreten und Anlegern den Ausstieg aus der Gesellschaft oder die Prüfung von Schadensersatzansprüchen empfehlen zu lassen.
Gegen dieses Urteil war Detlef Betzer bzw. die „Informa“ in Berufung gegangen. Inzwischen wurde die Berufung wieder zurückgenommen, womit das Urteil gegen ihn rechtskräftig ist.
Die so genannte „Informa Interessensgemeinschaft geschädigter Kapitalanleger“ hatte in der Vergangenheit einer Vielzahl von Anlegern der drei Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften „Informationsschreiben“ zugesandt. In diesen Schreiben warnte die „Interessengemeinschaft“ vor einem Engagement bei den Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften. Anleger wurden durch diese „Informationsschreiben“ verunsichert.
Die Mitarbeiter der „Informa“ sind – so das Landgericht – bewusst an die Anleger der Anlagegesellschaften herangetreten, dass sich diesen der unabweisbare Eindruck anwaltlichen Beratungsbedarfs aufdrängen musste. Auch lag nach Ansicht des Landgerichts Ellwangen kein Fall der zulässigen Anwaltswerbung mehr vor. Vielmehr stellte das Verhalten insgesamt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
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